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Ablauf und Kosten

Das psychotherapeutische Erstgespräch

Die Zusammenarbeit von Klient und Therapeut ist einer der wichtigsten Wirkfaktoren. Deshalb ist die Vereinbarung eines Erstgespräches, welches dem gegenseitigen Kennenlernen dient und der Entscheidung, ob eine Zusammenarbeit gut vorstellbar ist, der erste Schritt in die Psychotherapie. Im Zentrum des Erstgesprächs stehen Ihre Beweggründe eine Therapie zu beginnen. Eventuell wird auch erstmals eine Zielsetzung für die Therapie angedacht. Im Rahmen des Erstgesprächs werden die Rahmenbedingungen einer Behandlung, wie etwa die Frequenz der Termine, besprochen.

Mein Honorar

 

Mein Honorar beträgt 90 Euro pro Einheit. Beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung ist eine Teilrefundierung der Kosten über die Krankenkasse möglich. Zusatzversicherungen übernehmen häufig die gesamten Behandlungskosten.

Rahmenbedingungen

Eine Psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten.
Die Frage, wie viele Termine nötig sein werden, damit Sie Ihre Ziele erreichen, ist im Vorfeld schwierig zu beantworten und meist auch nach dem Erstgespräch noch nicht klar, da die Dauer einer erfolgreichen Therapie von zahlreichen Faktoren abhängt. Manchmal erfolgt eine gewünschte Veränderung überraschend schnell, manchmal dauert es etwas länger, um tiefgreifende Muster im Handeln und/oder Denken zu verändern.
Bezüglich der Frequenz der Einheiten empfiehlt sich zu Therapiebeginn meist ein wöchentlicher Rhythmus. Haben sich erste Erfolge eingestellt, können die Abstände zwischen den Terminen ausgedehnt werden.
Als Verhaltenstherapeutin werde ich Ihnen häufig kleine Aufgaben mit nach Hause geben, da dies den therapeutischen Prozess beschleunigt - manchmal für die Zielerreichung geradezu unerlässlich ist.  
Müssen Sie einen bereits vereinbarten Termin absagen, bitte ich Sie, dies so früh wie möglich zu tun; jedoch spätestens 24 Stunden vorher, da ich sonst ein Ausfallshonorar verrechnen muss.
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen Schweigepflicht. Nicht nur die Inhalte der Sitzungen, auch die Tatsache, dass Sie sich überhaupt bei mir in Therapie befinden, fallen unter diese. Ich darf niemandem Auskunft darüber geben. Meine Verschwiegenheit bietet den gesetzlichen Rahmen für Ihre Offenheit.

Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs oder zur Klärung offener Fragen bitte ich Sie, mich zu kontaktieren!

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